versicherung bei einer falschbetankung
Ob eine Falschbetankung von der KFZ-Versicherung gedeckt ist, erfahren Sie hier.
Zahlt die Versicherung bei Falschbetankung (Benzin oder Diesel)?
Bei einer Falschbetankung – also Benzin statt Diesel oder Diesel statt Benzin – übernehmen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen die entstehenden Kosten in der Regel nicht. Der Grund: Versicherer werten diesen Vorgang meist nicht als klassischen Versicherungsfall wie einen Unfall oder eine plötzliche Beschädigung von außen.
Stattdessen wird die Falschbetankung rechtlich häufig als
Gebrauchs- oder Bedienfehler eingeordnet. Damit fehlt in vielen Fällen die Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Kaskoversicherung.
Rechtliche Einordnung und Urteil zur Falschbetankung
Auch die Rechtsprechung bestätigt diese Praxis. So entschied das Kammergericht Berlin (Urteil vom 02.12.2011 – Az. 6 U 13/11), dass eine Falschbetankung regelmäßig nicht als versicherter Kaskoschaden anzusehen ist.
Begründet wird dies damit, dass es sich nicht um ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis handelt, sondern um einen selbst verursachten Bedienfehler beim Betanken. In vielen Versicherungsbedingungen wird dies daher als nicht versicherter Gebrauchsschaden behandelt.
Für Fahrzeughalter bedeutet das: Die Kosten für
Abpumpen, Reinigung oder Reparatur nach Falschbetankung müssen in der Regel selbst getragen werden – unabhängig davon, ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht.
